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| Unsere
Schule - Behindertenbetreuung |
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Um unser integratives
Anliegen realisieren zu können, sind unter anderem folgende Aspekte
von Bedeutung:
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| Besondere
Massnahmen im Rahmen der Behindertenarbeit |
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- Kleine
Klassen, die eine eingehende Betreuung möglich machen.
- Ein behindertengerechtes
Gebäude und behindertengerechte Außenanlagen.

- Der Einsatz
von zwei Behindertenbeauftragten, die in ständiger Verbindung
mit den
Schülerinnenund
Schülern, den Eltern, dem Kollegium, der Schulleitung und externen
Experten stehen.
Die
Mitarbeit einer unabhängigen Fachkraft als sozial-psychologische
und sozial-pädagogische Begleitung.
-
Sicherung
des internen Informationsflusses und Ermöglichung des
rechtzeitigen pädagogischen und praktischen Wirkens durch:
- laufende Einzel-
und Kleingruppengespräche auf allen Ebenen;
- zahlreiche, gut
vorbereitete Konferenzen;
- intensiven, regelmäßigen
Kontakt mit dem Elternhaus.
- Optimale Kooperation
mit den regelschulbegleitenden, mobilen Diensten für Hörbehinderte,
Sehbehinderte und
Körperbehinderte.
- Fortbildung
der Lehrkräfte und in besonderem Maße der Behindertenbeauftragten
zur
Sensibilisierung
für die speziellen Bedürfnisse des behinderten Kindes.
- Der Einsatz
von Seh- Hör- Schreib- und Sprachwiedergabehilfen und
bei Bedarf das Erstellen
vonbesonderem Unterrichtsmaterial.
- Die Implementierung
von Sonderregelungen für Schüler, denen auf Grund ihrer
Behinderung Arbeitszeitverlängerungen gewährt worden
sind.
- Kooperation
mit den betroffenen Ämtern und dazugehörige Elternberatung.

- Zusammenarbeit
mit dem Jugendamt oder Landratsamt im Rahmen von gemeinsam erstellten
Hilfeplänen.
- Förderung
im Rahmen der geltenden Bestimmungen für Schülerinnen
und Schüler, die eine
Legasthenie aufweisen.
- Einführung
neuer Kolleginnen und Kollegen in die Behindertenarbeit.

- Zusätzliche
Verfügungsstunde (Klassenleiterstunde) für das Klassenleitungsteam
zur Förderung
des
Sozialen-Lernens.
- Regelmäßige
Schullandheimaufenthalte zur sozialen Integration.

- Die besonders
sorgfältige Organisation von Ausflügen, Unterrichtsgängen,
Schullandheim-
aufenthalten und Klassenfahrten im Sinne der behinderten
Schüler.
- Beratung
und Hilfestellung bei außerunterrichtlichen Betreuungs-
und Hilfsmaßnahmen.

- Der Einsatz
von drei Zivildienstleistenden und gegebenenfalls von Einzelbegleitungen
zur
Hilfestellung und Betreuung.
- Die Mitgliedschaft
im Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband

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