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Unsere Schule - Behindertenbetreuung

Um unser integratives Anliegen realisieren zu können, sind unter anderem folgende Aspekte von Bedeutung:
Besondere Massnahmen im Rahmen der Behindertenarbeit

 

  • Kleine Klassen, die eine eingehende Betreuung möglich machen.
  • Ein behindertengerechtes Gebäude und behindertengerechte Außenanlagen.
  • Der Einsatz von zwei Behindertenbeauftragten, die in ständiger Verbindung mit den Schülerinnenund Schülern, den Eltern, dem Kollegium, der Schulleitung und externen Experten stehen.
  • Die Mitarbeit einer unabhängigen Fachkraft als sozial-psychologische und sozial-pädagogische Begleitung.
  • Sicherung des internen Informationsflusses und Ermöglichung des rechtzeitigen pädagogischen und praktischen Wirkens durch:
    - laufende Einzel- und Kleingruppengespräche auf allen Ebenen;
    - zahlreiche, gut vorbereitete Konferenzen;
    - intensiven, regelmäßigen Kontakt mit dem Elternhaus.

  • Optimale Kooperation mit den regelschulbegleitenden, mobilen Diensten für Hörbehinderte, Sehbehinderte und Körperbehinderte.
  • Fortbildung der Lehrkräfte und in besonderem Maße der Behindertenbeauftragten zur Sensibilisierung für die speziellen Bedürfnisse des behinderten Kindes.
  • Der Einsatz von Seh- Hör- Schreib- und Sprachwiedergabehilfen und bei Bedarf das Erstellen vonbesonderem Unterrichtsmaterial.
  • Die Implementierung von Sonderregelungen für Schüler, denen auf Grund ihrer Behinderung Arbeitszeitverlängerungen gewährt worden sind.
  • Kooperation mit den betroffenen Ämtern und dazugehörige Elternberatung.
  • Zusammenarbeit mit dem Jugendamt oder Landratsamt im Rahmen von gemeinsam erstellten Hilfeplänen.
  • Förderung im Rahmen der geltenden Bestimmungen für Schülerinnen und Schüler, die eine Legasthenie aufweisen.
  • Einführung neuer Kolleginnen und Kollegen in die Behindertenarbeit.
  • Zusätzliche Verfügungsstunde (Klassenleiterstunde) für das Klassenleitungsteam zur Förderung des Sozialen-Lernens.
  • Regelmäßige Schullandheimaufenthalte zur sozialen Integration.
  • Die besonders sorgfältige Organisation von Ausflügen, Unterrichtsgängen, Schullandheim-aufenthalten und Klassenfahrten im Sinne der behinderten Schüler.
  • Beratung und Hilfestellung bei außerunterrichtlichen Betreuungs- und Hilfsmaßnahmen.
  • Der Einsatz von drei Zivildienstleistenden und gegebenenfalls von Einzelbegleitungen zur Hilfestellung und Betreuung.
  • Die Mitgliedschaft im Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband